Bekanntmachung der Stadt Lichtenfels - Öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen

In Verwahrung der Stadt Lichtenfels befinden sich aktuell als unanbringliche Sachen im Sinne des § 983 BGB nachstehende Gegenstände:

Ca. 25 verschiedene Fahrräder (z.B. Damenfahrräder, Herrenfahrräder, Mountainbikes, Kinderfahrräder),2 Autos, verschiedene Rucksäcke, Kindersportbeutel, Kinderhandtaschen, diverse Brillen und Sonnenbrillen, verschiedene Uhren für Damen, Herren u. Kinder, mehrere Schmuckteile, verschiedene Jacken, Pullover, T-Shirts, Mützen und Handschuhe, Schildmützen, Sport- und Badeschuhe, Kinderbekleidung, Regenschirme sowie diverse Badebekleidung, Handtücher, Schwimmhilfen und Badespielsachen aus dem Merania-Hallenbad.

Etwaige Empfangsberechtigte werden hiermit aufgefordert, binnen 6 Wochen, gemäß § 980 Abs. 1 BGB ihre Rechte zur Anmeldung zu bringen, andernfalls wird nach Ablauf dieser Frist eine öffentliche Versteigerung erfolgen.

Die Versteigerung der Fundsachen würde somit am 25.09.2024 von 13.30 Uhr – 15:30 Uhr im Bauhof der Stadt Lichtenfels „Jahnstraße 21“ stattfinden.

Der Erlös geht der „Stiftung unser Lichtenfels“ zu Gute.

 

Stadt Lichtenfels, 26.07.2024

gez.

 

Andreas Hügerich

Erster Bürgermeister