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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Langbeschreibung

  • Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

  • Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe