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Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt

Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

Langbeschreibung

  • Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:

    • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
    • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
    • Baubegehung
    • Werkplanung
    • Ausschreibung
    • Vergabe
    • Abrechnung
    • Raumbuch
    • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
    • CAD-Aufnahmen
    • Ermittlung von Gebäudedaten

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe