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Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.

Langbeschreibung

  • Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören u.a.:

    • der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
    • das Führen von Personalakten
    • die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
    • die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
    • die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe