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Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Langbeschreibung

  • Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen (siehe unter

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

Besondere Hinweise

  • Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe