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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

Langbeschreibung

  • Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Die StVO bezeichnet alles, was nicht zum normalen Gebrauch der Straße gehört als

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)

    Veranstaltererklärung (nach bundeseinheitlichem Formblatt)

    Terminpläne

    Streckenpläne

    Teilnehmerlisten (falls vorhanden)

Online-Verfahren

Besondere Hinweise

  • Sofern die Veranstaltung als

Kosten

  • Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro.

    Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B. für Verkehrsbeschilderung, auch Ausschilderung von Umleitungsstrecken, zu. Eine generelle Aussage zu deren Höhe ist im Voraus nicht möglich.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe