Zurück

Tourismus; Beratung und Information

Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

Langbeschreibung

  • Für die Beratung und Information der Bürger und Gäste können in den Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen Geschäftsstellen oder Info-Stände eingerichtet werden. Es werden z.T. auch eigene Broschüren und Karten z.B. über Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps, Radtouren und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

Online-Verfahren

Verantwortliche Behörde

  • Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe