Ausschreibungen und Vergaben

Öffentliche Ausschreibungen des Bauamts Lichtenfels

Ex-Ante Veröffentlichungen:

Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. 

Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Lichtenfels als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":

Auftragsgegenstand, Leistungsart, UmfangAusführungsortZeitraumAnsprechpartner
    

 

Ex-Post Veröffentlichungen

Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
  2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen sollen mindestens 6 Monate vorgehalten werden. Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Stadt Lichtenfels als öffentlicher Auftraggeber über folgende "Freihändigen Vergaben" und "Beschränkten Ausschreibungen" gemäß VOB/A:

VergabeverfahrenAuftragsgegenstandAusführungsortUnternehmen
    

 

Ansprechpartner

 

NameSachgebietE-MailTelefonTelefax
Vergabestelle, Bauamtbauamt@lichtenfels.de