Ökologisches Grünflächenmanagement

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.05.2019 den Beschluss gefasst, dass im Sinne der Artenvielfalt und des Insektensterbens städtische Grünflächen wesentlich weniger oft gemäht werden sollen als früher.

Durch Reduzierung der Schnittfrequenz können empfindliche Gräser und Pflanzenarten aussamen, wodurch diese und die darauf lebenden Tierarten eine höhere Überlebenschance haben. Gleichzeitig können auf solchen Arealen, Blühflächen entstehen auf denen seltene Tier und Pflanzenarten eine Heimat finden. Ziel ist es auf Nebenflächen wie Regenrückhaltebecken, Wiesenflächen, Straßenböschungen, etc. die Mähintervalle drastisch zu reduzieren. Durch entsprechende Aufklärung, z.B. in Form von Schildern, Presseartikeln, Internetseiten, etc. wird die Bevölkerung darüber informiert, dass dies keine Sparmaßnahme der Stadt sondern ein wichtiges Artenschutzprojekt ist. Spielplätze, Friedhöfe, Sichtdreiecke und Straßenränder (zwei Schnittbreiten) werden natürlich weiterhin in den gewohnten Schnittintervallen gemäht.

Zum Hintergrund:

In Deutschland sind über 70 Prozent der Lebensräume bedroht. Die internationalen und nationalen Bemühungen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt zu verlangsamen bzw. zu stoppen, waren bisher nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu kämpfen.  

Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Bürgern am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben und den damit verbundenen Entscheidungen über den Umgang mit der Natur und der Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Dadurch haben Kommunen die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein im Umgang mit der Natur und Umwelt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können.

Im Visionsprozess 2030 beschäftigte sich auch die Projektgruppe „Grüne Stadt“ mit dem Erhalt von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich. Die Auswertung der Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt vom 10.05.2019 haben klar gezeigt, dass sich viele Bürger um unsere Flora und Fauna große Sorgen machen. Nicht ohne Grund war auch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit über 1,7 Millionen Unterschriften in 14 Tagen das erfolgreichste Volksbegehren der Geschichte in Bayern. Die bayerische Staatsregierung hat am 3. April 2019 erklärt, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens anzunehmen. Damit wird das Volksbegehren zum Gesetz, das wie folgt lauten wird:

„Art. 1a Artenvielfalt

Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich der Freistaat Bayern zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna darauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern.

 

Auszeichnung:

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Für die das Engagement zum Erhalt des Artenschutzes erhielt die Stadt Lichtenfels im Juli 2023 vom Deutschen Verband für Landschaftspflege im Rahmen der Initiative „Natürlich Bayern – insektenreiche Lebensräume“ Kommunen für ihr insektenfreundliches Engagement aus. „Blütenvielfalt am Obermain – Wir fliegen drauf!“  

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