Förderung für die Entsiegelung von Flächen
Durch das Entsiegeln und Begrünen von Flächen können große Mengen an Niederschlagswasser dem Grundwasser zugeführt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Beseitigung von Regenwasser, dem Rückhalt von Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen und der Erhaltung der Grundwasserstände sind Flächenentsiegelungen sinnvoll und notwendig. Die Stadt gewährt daher Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen (temporär bis 31.12.2027).
Förderung
Die Stadt Lichtenfels gewährt für die Entsiegelung und gleichzeitige Begrünung (z.B. Pflanzbeete, Bäume, Rasen, etc. jedoch keine Steinschottergärten, etc.) von bisher versiegelten Flächen (z.B. Asphaltflächen, Pflasterflächen, verdichtete Schotterflächen, etc.) die für das öffentliche Kanalnetz eine vollständige Entlastung bringen, 5 € je m² entsiegelter Fläche, maximal jedoch 1.000 € pro Flurnummer.
Beantragung
Vor der Beantragung und Durchführung der geplanten Maßnahme ist ein Vorort-Termin durch die Stadtverwaltung notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin in der Stadtkämmerei mit dem Sachbereich Beiträge:
Frau Kellner
Tel: 09571 795-140
E-Mail: beitragsamt@lichtenfels.de
Im Falle einer Förderfähigkeit Ihres Vorhabens erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung durch die Stadtkämmerei.
Auszahlung
Nach der Abnahme können Sie die Auszahlung des Zuschusses per Mail bei dieser Adresse beantragen:
Folgende Unterlagen sind digital mitzuschicken:
- Rechnungen
- Fotodokumentation (je drei Bilder vor und nach der Maßnahme)
- Angabe der m2 der entsiegelten Fläche
- Bankverbindung
Info:
Stadtkämmerei Lichtenfels
Tel: 09571 795-136
Fax: 09571 795-237
E-Mail: finanzen@lichtenfels.de