Steuern, Beiträge, Gebühren
Herstellungsbeiträge zur Entwässerungsanlage und Wasserversorgungsanlage
Herstellungsbeiträge sind einmalige Beiträge dafür, dass Grundstücke an die städtische Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden können und die Anlagen benutzt werden können (Möglichkeit der Inanspruchnahme).
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche. Die Geschossfläche errechnet sich u.a. nach diesen satzungsrechtlichen Vorgaben:
- Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude ermittelt.
- Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen.
- Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind und zwar mit 2/3 der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses.
- Garagen werden grundsätzlich nur herangezogen, wenn sie mit dem Hauptgebäude baulich und funktionell verbunden sind (etwa durch eine Tür) oder eigene Wasser-/ Kanalanschlüsse besitzen.
Sollten sich Änderungen an den Grundstücken und Bauten ergeben, sind diese dem Beitragsamt zu melden.
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage: | |
pro m² Grundstücksfläche: | 1,30 € |
pro m² Geschossfläche: | 11,01 € |
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage: | |
pro m² Grundstücksfläche: | 1,25 € + 7 % MwSt. |
pro m² Geschossfläche: | 4,25 € + 7 % MwSt. |
Erschließungsbeiträge
Die Stadt Lichtenfels erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge. 90 % des beitragspflichtigen Erschließungsaufwands werden dabei auf die erschlossenen Grundstücke verteilt.
Kostenerstattungsbeträge
Die Stadt Lichtenfels erhebt Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die erstattungsfähigen Kosten werden auf die durch Bebauungsplan zugeordneten Grundstücke verteilt.
Gebühren
Entwässerungsgebühr: | |
bis 31.12.2021 | 2,52 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2022 | 3,41 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2023 | 3,47 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2024 | 3,41 €/m³ Abwasser |
Entwässerungsgebühr (bei Ortsverrohrung): | |
bis 31.12.2021 | 1,39 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2022 | 1,88 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2023 | 1,91 €/m³ Abwasser |
ab 01.01.2024 | 1,88 €/m³ Abwasser |
Abwasserabgabe für Kleineinleiter: | 17,90 € / Einwohner |
Wassergebühr: | 2,98 €/m³ Wasser + 7 %MwSt. + Grundgebühr |
Hebesatz Grundsteuer A: | 340 v. H. |
Hebesatz Grundsteuer B: | 360 v. H. |
Hebesatz Gewerbesteuer: | 380 v. H. |