Kommunales Förderprogramm zur Fassadeninstandsetzung und Hofbegrünung

Zur Unterstützung privater Baumaßnahmen

Förderkonditionen: bis zu 30% Zuschuss der zuwendungsfähigen Kosten maximal jedoch 60.000 € je

Gebäude oder Freifläche.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms umfasst die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete SAN 1 (Östliche Altstadt), SAN 2 (Altstadt Mitte) und SAN 3 (Coburger Straße).

Zweck der Förderung: Zweck der Förderung ist die Erhaltung des historischen Altstadtkerns von Lichtenfels und dessen angrenzende Bebauung. Die städtebauliche Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.

Grundlage dieser Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Lichtenfels in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie des Baurechts und der Denkmalpflege. Zuständig für die Entscheidung über die Förderung dem Grunde, der Art, des Umfangs und der Höhe nach ist die Stadt Lichtenfels in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken.

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